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   LG Dortmund, 18.10.2007 - 2 O 248/07   

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https://dejure.org/2007,25967
LG Dortmund, 18.10.2007 - 2 O 248/07 (https://dejure.org/2007,25967)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18.10.2007 - 2 O 248/07 (https://dejure.org/2007,25967)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 2 O 248/07 (https://dejure.org/2007,25967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines privat Krankenversicherten gegen seine private Krankenversicherung auf Übernahme von Behandlungskosten für eine schlafmedizinische Therapie durch eine Privatklinik; Anforderungen an das Vorliegen einer medizinischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Behandlungen einer Privatklinik

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 96/91

    Behandlung durch bei einer GmbH angestellte Zahnärzte

    Auszug aus LG Dortmund, 18.10.2007 - 2 O 248/07
    Eine juristische Person ist jedoch niemals selbst "Arzt" im Sinne der Vorschrift des § 4 Abs. 2 MB/KK 94. Von ihr gewährte Behandlungen und dafür erhobene Honorare sind nach Absatz 2 somit nicht erstattungsfähig (vgl. OLG Köln VersR 1992, 952).
  • AG Augsburg, 16.02.2010 - 21 C 2590/09
    Bei einer juristischen Person handelt es sich grundsätzlich nicht um einen niedergelassenen und approbierten Arzt im Sinne des § 4 Abs. 2 MB/KK, so dass ein Anspruch gegen den Krankenversicherer auf Kostenerstattung für Behandlungen, denen ein Vertrag zwischen einem Patienten und einer von einer juristischen Person getragenen medizinischen Versorgungseinrichtung zugrunde liegt, grundsätzlich nicht besteht (vgl. Bach/Moser, Private Krankenversicherung, § 4 MB/KK Rn. 8 mit weiteren Nachweisen sowie LG Dortmund, Urteil vom 18.10.2007, Az.: 2 O 248/07).

    Im Sinne dieser Vorschriften sind Krankenhäuser Einrichtungen, "in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen (...) und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können (...)" (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 18.10.2007, Az.: 2 O 248/07 Rn. 30) .

  • LG Paderborn, 14.12.2011 - 3 O 211/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf anteilige Erstattung von Kosten für einen in

    Generell kommt daher ein Anspruch gegen den Krankenversicherer auf Kostenerstattung für Behandlungen, die seitens einer von einer juristischen Person getragenen medizinischen Versorgungseinrichtung erbracht wurden, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. AG Augsburg, Urteil vom 16.02.2010, 21 C 2590 unter Hinweis auf: Bach/Moser, Private Krankenversicherung, § 4 MB/KK Rn. 8; LG Dortmund, Urteil vom 18.10.2007, Az.: 2 O 248/07).
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